Antrag auf Einbürgerung

| März 2, 2012

Der Antrag auf Einbürgerung kann zwar formlos erfolgen, es wird jedoch empfohlen auf Antragsformulare zurückzugreifen, die bei der Einbürgerungsbehörde bereitliegen. Es wird ebenso empfohlen vor der Antragstellung ein Beratungsgespräch mit der Behörde zu vereinbaren. In diesem Gespräch wird Ihnen erklärt, welche Unterlagen Sie benötigen.

Welche Einbürgerungsbehörde für ihren Antrag zuständig ist, teilen Ihnen ihre Stadt- oder Kreisverwaltung, der Bezirksamt oder die Ausländerbehörde mit.

Der Antrag auf Einbürgerung kann ab dem 16. Lebensjahr gestellt werden. Für jüngere Ausländer muss die Einbürgerung von gesetzlichen Vertretern, also in der Regel Eltern, beantragt werden.

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