Studieren in Deutschland

| März 5, 2012

Nicht-EU-Bürger, die ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, benötigen dafür grundsätzlich ein Visum zur Einreise bzw. eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, sowie Kenntnisse der Ausbildungssprache.

Von der Visumpflicht bestehen derzeit für Bürger folgender Staaten Ausnahmen: Staaten der EU, Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino, Andorra, Honduras, Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Neuseeland, USA, Brasilien, El Salvador. Angehörige der EU-Staaten sind von der Pflicht einer Aufenthaltserlaubnis gänzlich ausgenommen und unterliegen lediglich der allgemeinen Meldepflicht. Angehörige aller Staaten, die Visumfrei nach Deutschland einreisen können, können die Aufenthaltserlaubnis auch nach der Ankunft beantragen. Alle anderen StudienbewerberInnen müssen eine solche Aufenthaltserlaubnis bereits im Voraus bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Gibt es bei der deutschen Botschaft im Herkunftsland der Studienbewerber eine Akademische Prüfstelle, müssen die Bewerbungsunterlagen vor der Zusendung an die Hochschule zuerst dort zur Überprüfung eingereicht werden.

Eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der Einreise erteilt wird, gilt zwischen einem und zwei Jahren. Die Geltungsdauer bei der Verlängerung beträgt ebenso zwischen einem und zwei Jahren. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für bis zu einem Jahr beantragt werden.

Grundsätzlich sind Nachweise über Kenntnisse der Ausbildungssprache zum Erhalt der Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ausnahmen gibt es, wenn die Sprachkentnisse bei der Zulassung bereits berücksichtigt werden bzw. bei der Studienvorbereitung erworben werden sollen.

Eine Aufenthaltserlaubnis für Studierende berechtigt zur Ausübung einer Beschäftigung im Umfang von maximal 90 Tagen bzw. 180 halben Tagen pro Jahr. Gestattet ist ebenso die Ausübung studentischer Nebentätigkeiten.

Studenten, die eine Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Staates zu Studienzwecken besitzen und einen Teil ihres Studiums in Deutschland absolvieren möchten, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland erteilt.

Category: Bildung, Einreise

Comments are closed.