Die Loyalitätserklärung

| Februar 29, 2012

AnwärterInnen auf die deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Bundesrepublik bekennen.

Wichtig ist, dass das Bekenntnis keine bloße Formalität bleibt, sondern das tatsächliche Verständnis der AnwärterInnen wiederspiegelt. In Gesprächen mit den Beamten des Einbürgerungsamtes wird das Verständnis solcher Themen, wie Grund- und Menschenrechte, Demokratie und Wahlen, Regierung, Staatsgewalt, etc. geklärt.

Ein Ausschlussgrund für die Verleihung der deustchen Staatsangehörigkeit ist Teilnahme (auch in Vergangenheit) an verfassungsfeindlichen Tätigkeiten.

Für gewöhnlich hat man die Wahl die Loyalitätserklärung schriftlich abzulegen oder in feierlicher Form bei der Einbürgerungsfeier zu erbringen.

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