Einbürgerung für Familienangehörige

| März 2, 2012

Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft mit einem deustchen Staatsangehörigen/einer deutschen Staatsangehörigen
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird bei der Heirat oder Eintragung der Lebenspartnerschaft mit einem Deustchen/einer Deutschen nicht automatisch verliehen, kann aber durch Einbürgerung erlangt werden. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Ehe oder Lebenspartnerschaft muss nach deutschem Recht gültig sein und seit mindestens zwei Jahren bestehen
  • Die Ehe- oder Lebenspartner müssen seit mindestens zwei Jahren in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft leben
  • Der ausländische Ehe- oder Lebenspartner muss insgesamt mindestens drei Jahre in Deutschland gewohnt haben
  • Er/Sie muss über für den Alltag ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und sich zur demokratisch-freiheitlichen Grundordnung der Bundesrepublik bekennen.

Miteinbürgerung für Ehe- oder Lebenspartner
Ehe- oder Lebenspartner können mit dem Einbürgerungsbewerber/der Einbürgerungsbewerberin zusammen eingebürgert werden. Sie müssen grundsätzlich dieselben Voraussetzungen erfüllen, jedoch kann die Behörde bei einem Aufenthalt auch unter acht Jahren die Staatsangehörigkeit nach Ermessen verleihen. So ist eine Einbürgerung bereits nach vier Jahren möglich, wenn die eheliche Gemeinschaft oder Lebenspartnerschaft seit mindestens zwei Jahre besteht, der Ehe- oder Lebenspartner über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt und sich zur Grundordnung der Bundesrepublik bekennt.

Miteinbürgerung für minderjährige Kinder
Auch für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern gibt es bestimmte Grundvoraussetzungen. So muss der einzubürgernde Elternteil das Sorgerecht auf die Kinder haben und mit ihnen in einer familiären Lebensgemeinschaft leben. Das Kind muss seit mindestens drei Jahren in Deutschland sein. Kinder unter sechs Jahren müssen das halbe Leben vor der Einbürgerung in Deutschland verbracht haben. Die Kinder müssen Deutsch sprechen und ihre Eingliederung in die Lebensverhältnisse in Deutschland muss sichergestellt sein.

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Category: Staatsangehörigkeit

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