Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

| Februar 21, 2012

Die Aufgabenbereiche des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden durch das neue Zuwanderungsgesetz im Jahr 2004 festgelegt. Das Leitbild des Bundesamtes wurde unter Mitwirkung der MitarbeiterInnen entwickelt.

Zu den Aufgabenbereichen des Bundesamtes zählen unter anderem:

  • Asylverfahren
  • Daueraufenthalt in Deutschland
  • Ausländerzentralregister
  • Migrationsdaten
  • Anerkennung von Forschungseinrichtungen
  • Europäische und internationale Zusammenarbeit
  • Aufnahem jüdischer Zuwanderer
  • Integrationskurse und -Programme
  • Projektförderung
  • Einbürgerungstests

Genauere Informationen und Kontakte finden sie unter www.bamf.de

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