Das Optionsmodell

| Februar 29, 2012

Durch das sogenannte Optionsmodell erhalten Kinder, deren Eltern

  • beide Ausländer sind,
  • sich seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
  • seit mindestens drei Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen

automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

In der Regel haben solche Kinder jedoch mindestens eine weitere Staatsbürgerschaft. Das Optionsmodell verpflichtet diese Kinder sich im Alter zwischen 18 und 23 Jahren für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Sie müssen gegenüber den Behörden erklären, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit behalten wollen. In diesem Fall müssen sie die weiteren Staatsangehörigkeiten aufgeben. Entscheiden sie sich dagegen oder versäumen sie die Frist, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren und sie müssen sich um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland kümmern.

Nur in besonderen Fällen ist es möglich mehrere Staatsangehörigkeiten zu behalten. So z.B., wenn die Gesetzgebung des anderen Staates die Aufgabe der ausländischen Staatsbürgerschaft nicht vorsieht oder wenn dadurch unzumutbar hohe Kosten entstehen würden. In einem solchen fall muss bis zum 21. Lebensjahr eine „Beibehaltungsgenehmigung“ beantragt werden.

Es ist noch anzumerken, dass das Optionsmodell derzeit stark umstritten ist. So bestehen z.B. Zweifel an der Konformität dieser Regelung zum Grundgesetz, der einen Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit nicht erlaubt.

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