Die Einbürgerung

| März 2, 2012

Im Unterschied zum automatischen Erwerb kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch auf Antrag verliehen werden. Dies nennt man Einbürgerung oder Naturalisation.

Durch den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit wird man allen anderen Bürgern gleichgestellt. Die Einbürgerung bringt viele Vorteile, sowie einige Pflichten mit sich. Vorteile sind unter anderem das aktive und passive Wahlrecht, Freiheit bei der Wahl des Berufes, des Wohnortes und des Arbeitsplatzes, Zugang zum öffentlichen Dienst, Schutz im In- und Ausland, Reisefreiheit ohne Visum in viele Länder und viele mehr. Die durch die Einbürgerung entstehenden Pflichten umfassen unter anderem die Aufgabe der anderen Staatsangehörigkeiten oder die Verpflichtung zum Wehr- oder Zivildienst.

Voraussetzungen

Anspruchseinbürgerung
Die häufigste Art der Einbürgerung in Deutschland ist die Anspruchseinbürgerung. Erfüllt man bestimmte Voraussetzungen, so erhält man einen rechtlichen Anspruch auf den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit.

  • gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens acht Jahren
  • unbefristetes Aufenthaltsrecht
  • Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Loyalitätserklärung)
  • Bestehen des Einbürgerungstests
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Eigenständiger verdienst des Lebensunterhalts (ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II)
  • Keine Vorstrafen
  • Verlust/Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

Ermessenseinbürgerung
Erfüllt man nicht alle der oben genannten Voraussetzungen, kann man trotzdem einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Allerdings liegt die Entscheidung über die Verleihung der Staatsangehörigkeit dann im freien Ermessen der Behörde. Die positive Entscheidung über die Verleihung der deustchen Staatsangehörigkeit kann beispielsweise erfolgen, wenn öffentliches Interesse daran besteht. Dieses liegt beispielsweise bei Spitzensportlern oder Stars vor, aber auch bei Menschen, die in Bereichen der Wissenschaft, Wirtschaft, Medien, etc. besondere Leistungen erbringen. Aber auch in diesem Fall müssen bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt werden:

  • rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt in Deustchalnd
  • eine Wohnung oder eine andere Unterkunft
  • Eigenständiger Verdienst des Lebensunterhalts (ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II)
  • Bekenntnis zu Werten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (Loyalitätserklärung)
  • Bestehen des Einbürgerungstests
  • Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Keine Vorstrafen
  • Verlust/Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit

In der Regel wird die Ermessenseinbürgerung ebenso erst nach acht Jahren vorgenommen. Für Flüchtlinge und Staatenlose kann bereits ein rechtmäßiger Aufenthalt von sechs Jahren ausreichen.

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Category: Staatsangehörigkeit

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